Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB von hunterandhuntress - regeln den Ablauf der vom hunterandhuntress angebotenen Jagdscheinausbildungen oder Seminare, sowie jegliche andere Dienstleistungen die Sie auf unsere Homepage finden.

Alle Ausbildungsverträge zwischen hunterandhuntress und dem Vertragsnehmer (im folgenden Teilnehmer) basieren auf den vorliegenden AGB. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag oder per erhalt der Rechnung, diese AGBs verbindlich an. Für die Annahme des Ausbildungsvertrags durch hunterandhuntress bedarf es grundsätzlich keiner weiteren Bestätigung. hunterandhuntress sorgt für die ordentliche Abwicklung der Ausbildung gemäß der AGB und des Ausbildungsvertrags.
Einseitige handschriftliche Änderungen oder Ergänzungen am Ausbildungsvertrag sind nichtig. Diese bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

  1. Leitlinien der Ausbildung
    Die Zusammenarbeit zwischen hunterandhuntress und dem Teilnehmer ist in jeder Phase der Ausbildung von einem hohen Maß an persönlicher Eigenverantwortung geprägt. Der Teilnehmer dokumentiert seinen Lernfortschritt zeitnah, selbstständig und korrekt. Erkennbar unregelmäßige Teilnahme am Ausbildungsbetrieb ist vom Teilnehmer frühzeitig zu kommunizieren, damit hunterandhuntress entsprechende Unterstützung angeboten und die Qualität der Ausbildung sichergestellt werden kann.
  2. Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang ist im jeweiligen Ausbildungsvertrag oder auch Rechnung schriftlich festgehalten. Vom Teilnehmer können grundsätzlich alle zu seinem Kurs gehörenden Unterrichtseinheiten besucht werden. Werden vom Teilnehmer zum Kurs gehörende Unterrichtseinheiten nicht besucht, so kann er daraus kein Recht ableiten, versäumte Unterrichtseinheiten zu einem späteren Zeitpunkt oder in einem anderen Kurs erneut in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Online -Kurs. Schriftliche Ausnahmen sind davon unberührt. Es besteht kein Anspruch darauf, identische Unterrichtseinheiten (insbesondere Theorie) mehrfach zu besuchen.
  3. Leistungsausschluss
    In der Ausbildungsgebühr nicht enthalten sind alle Aufwände, die den direkten oder indirekten Umgang mit Waffen betreffen. Beispielhaft steht hier der individuelle Munitionsverbrauch, sowie Schießstandgebühren oder Kosten für Leihwaffen. Es können optionale Pakete angeboten werden, die in diesem Umfeld Leistungen abdecken. Diese sind dann vom Teilnehmer zu buchen. Es können optionale Pakete angeboten werden, die in diesem Umfeld Leistungen abdecken- (zu finden unter Komplettpaket) diese sind dann vom Teilnehmer zu buchen. Nicht enthalten sind die staatlichen Prüfungsgebühren, sowie etwaige Aufwendungen des Teilnehmers für Transport, Beförderung, Kost und Logis im Rahmen der Ausbildung. Ausnahmen von diesem Leistungsausschluss bedürfen ebenfalls der Schriftform.
  4. Haftung
    hunterandhuntress übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt hunterandhuntress von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. hunterandhuntress schließt die Haftung für vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, ferner Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Mitarbeiter oder Lehrbeauftragten von hunterandhuntress schuldhaft verursacht wurde. Der Teilnehmer stellt hunterandhuntress von Schadensersatzansprüchen frei, die durch die Benutzung von Einrichtungen von hunterandhuntress (z.B. Hochsitze, Waffen, Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge, Kraftfahrzeuge, Schulungsräume und -infrastruktur) verursacht wurden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jagdliche Einrichtungen vor dem Betreten immer zu überprüfen und im Falle von Unregelmäßigkeiten diese nicht zu benutzen und umgehend Meldung zu machen.
    Holzarbeiten mit der Motorsäge im Rahmen der Jagdpraxis dürfen nur von berechtigten Personen mit einem von der Berufsgenossenschaft anerkannten Nachweis (sog. Motorsägenschein) und unter Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV), insbesondere dem Tragen von Schutzkleidung, durchgeführt werden. hunterandhuntress übernimmt keinerlei Haftung für Folgen, die sich aus einem Verstoß gegen diese Vorgabe ergeben können
  5. Annahme, Ablehnung & Stornierung der Anmeldung seitens von hunterandhuntress
    Als Bestätigung der akzeptierten Anmeldung erhält der Teilnehmer seine persönlichen Zugangsdaten zum E- Learning Programm per Mail. Die verbindliche Reservierung des Ausbildungsplatzes ist an die fristgerechte und vollständige bzw. Ratenzahlung der Ausbildungsgebühr gekoppelt, unabhängig von einer Anmeldebestätigung. hunterandhuntress kann- ohne Nennung von Gründen- die Anmeldung ablehnen, oder einen auch bestätigten Schulungsvertrag widerrufen. Die Ablehnung, bzw. der Widerruf erfolgt schriftlich. Der Teilnehmer stellt dabei hunterandhuntress von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art frei. Nicht fristgerechte Überweisung der Ausbildungsgebühr kann zum Widerruf führen.
  6. Rücktritt vom Vertrag seitens des Teilnehmers
    Wenn die Kursteilnahme aus wichtigen Gründen nicht mehr möglich ist teilt der Kursteilnehmer dies hunterandhuntress schriftlich per Einschreiben mit, so werden abhängig zum Zeitpunkt des Rücktrittsgesuchs
    (Zustellung des Einschreibens) folgende Rücktrittsgebühren fällig, Spätestens bis:
    60 Tage vor Kursbeginn: 25% der Ausbildungsgebühr
    40 Tage vor Kursbeginn: 35% der Ausbildungsgebühr
    20 Tage vor Kursbeginn: 50% der Ausbildungsgebühr
    In allen andern Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Ausbildungsgebühren. Diese Regelungen entfallen, wenn der Teilnehmer für den angemeldeten Kurs spätestens 2 Wochen vor Beginn des Theoriekurses eine geeignete Ersatzperson stellt. Über die Eignung entscheidet hunterandhuntress.
    Bei Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausbildungsgebühr. Ein Anspruch auf eine teilweise Erstattung der Gebühr wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen ist ebenso ausgeschlossen. Besucht der Teilnehmer eine Ausbildungseinheit, so gilt der Kurs als begonnen. Unabhängig davon beginnt der Kurs spätestens mit dem im Ausbildungsvertrag fixierten Datum bei den Themenbereichen Jagdpraxis und Theorie — je nachdem welches Datum früher eintritt. Dabei ist es unerheblich, ob der Teilnehmer das jeweilige Ausbildungsangebot auch tatsächlich wahrnimmt oder wahrgenommen hat.
  7. Unterbrechung der Ausbildungszeit seitens des Teilnehmers
    Eine Unterbrechung der Ausbildung hat keine aufschiebende Wirkung auf offene Forderungen wie bspw. Ratenzahlungen o.ä. Bei Zahlungsverzug hunterandhuntress - vorbehaltlich weiterer Ansprüche - das Recht, die Ausbildung einzustellen bzw. den Zugang zum E-Learning Bereich zu sperren, bis die ausstehenden Beträge ausgeglichen sind.
    Ein Wiedereinstieg/ Fortführung der Ausbildung ist nach Rücksprache mit hunterandhuntress grundsätzlich möglich. hunterandhuntress versucht die Ausbildung in Ihrer Gesamtheit möglich zu machen, es besteht dann allerdings kein Anspruch auf eine vollständige Abbildung der Ausbildung in allen Facetten. Bereits erbrachte Bescheinigungen und Nachweise zur Zulassung zur Jägerprüfung, welche im Rahmen der Ausbildung erworben wurden, weisen ggf. Gültigkeiten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf, die Unterbrechungen nicht berücksichtigen.
    Der Teilnehmer stellt dabei hunterandhuntress von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art frei.
  8. Verhalten bei theoretischer-, praktischer-, Waffen- und Schießausbildung
    Während der Ausbildung - insbesondere der Schießausbildung - sind alle Anweisungen der Dozenten/Ausbilder des Standpersonals strikt zu befolgen. Das unerlaubte Mitnehmen von Munition durch Nichtberechtigte ist u.a. ein Verstoß gegen das Waffengesetz und kann zu Maßnahmen seitens der Behörden führen.
    Vor und während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichtes herrscht striktes Alkoholverbot (0 Promille-Regelung, die für Jäger gilt). Diese Vorgaben finden sinngemäß auch bei der Revier­praxis und dem Theorieunterricht Anwendung.
    Verstöße gegen die aufgeführten Abläufe können sofortigen Ausschluss vom Unterricht, ggf. auch von der Ausbildung nach sich ziehen. Schadensersatzansprüche seitens des Teilnehmers sind hierbei kategorisch ausgeschlossen.
  9. Gruppengrößen
    Die Mindestteilnehmerzahl im Gruppenkurs beträgt zehn Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs ohne Ansprüche auf Schadensersatz auf einen späteren Termin verlegt werden.
  10. Verpflichtung zur Zusammenarbeit
    Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen und aktiven Zusammenarbeit sowohl mit dem Lehrkörper wie auch mit den anderen Kursteilnehmern. hunterandhuntress behält sich darüber hinaus das Recht vor, den Ausbildungsvertrag mit dem Teilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Hieraus kann der Teilnehmer weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.
    Die Würdigung sogenannter „wichtiger Gründe" obliegt alleinig hunterandhuntress. Wichtige Gründe können z.B. sein: Ungebührliches Verhalten des Teilnehmers gegenüber anderen Teilnehmern, dem Lehrkörper oder Dritten; offensichtliches Desinteresse des Teilnehmers an der Jagdausbildung; Verhalten oder Äußerungen seitens des Teilnehmers, die Anlass zu Zweifel an einer später verantwortungsvollen Jagdausübung geben können. „Wichtige Gründe" können auch sein: Unvorhergesehene Personalausfälle beim Lehrkörper sein, die den geregelten Ausbildungsbetrieb nicht mehr sicherstellen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige von hunterandhuntress nicht zu vertretenden Umstände.
  11. Rückerstattung der Ausbildungsgebühr
    Erfolgt eine Kündigung durch hunterandhuntress durch Gründe, die der Teilnehmer zu vertreten hat, so erhält er anteilig die Ausbildungsgebühr für die noch nicht erfolgten Ausbildungsabschnitte erstattet. Die Berechnung der noch nicht erfolgen Ausbildungsabschnitte erfolgt dabei auf Basis des Quotienten von den bereits im Rahmen der Kursplanung von hunterandhuntress erbrachten Unterrichtsstunden (Theoriestunden) zur maximal geplanten Theoriestundenzahl für einen Kurs. Letztere (Divisor) ist mit 60 Stunden zu veranschlagen - die von hunterandhuntress bereits erbrachten Unterrichtsstunden (Dividend) ergeben sich aus der veröffentlichten Kursplanung. Dabei spielt es für diesen Fall keine Rolle wie viele Theoriestunden vorn betroffenen Teilnehmer bis dato tatsächlich besucht oder in Anspruch genommen wurden.
  12. Dokumentation des Ausbildungsverlaufs
    Der Teilnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und zeitnahen schriftlichen Dokumentation seines individuellen Ausbildungsverlaufs. Auf Verlangen stellt der Teilnehmer hunterandhuntress eine Übersicht seiner bereits besuchten Ausbildungseinheiten mit entsprechender absolvierter Stundenzahl zur Verfügung. hunterandhuntress stellt dazu wenigstens eine Schnittstelle bereit, über die der Ausbildungsverlauf vom Teilnehmer entsprechend zeitnah dokumentiert werden kann.
  13. Elektronische Kommunikation
    Die Kommunikation zwischen hunterandhuntress und Teilnehmer erfolgt wesentlich über elektronische Medien, insbesondere dem Internet. Ein funktionierender Internetzugang sowie eine aktive E-Mail-Adresse seitens des Teilnehmers ist Voraussetzung für einen geregelten Ausbildungsbetrieb. Der Teilnehmer sichert zu, hunterandhuntress spätestens eine Woche vor Ausbildungsbeginn eine funktionierende elektronische Adresse (E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Wird vom Teilnehmer keine entsprechende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt oder hat der Teilnehmer während der Ausbildung keinen Internetzugang, so spricht der Teilnehmer bereits heute hunterandhuntress von allen Ansprüchen frei, die sich durch diese Einschränkungen für seinen Ausbildungsablauf ergeben können. Ein Anspruch auf alternative Kommunikationsmittel besteht nicht. Dem Teilnehmer wird ein personalisierter und nur für ihn bestimmter Zugang zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer sichert dabei den vertraulichen Umgang mit den ihm dafür bereitgestellten Zugangsdaten zu - insbesondere schließt er die Weitergabe der Zugangsdaten oder der damit verbundenen Inhalte an Dritte, aber auch an andere Kursteilnehmer aus. Die einmalige Übertragung von Terminen zu Kursbeginn wird dabei als nicht ausreichend erachtet. Der Teilnehmer stellt hunterandhuntress vorsorglich von allen Ansprüchen frei, die durch die Nutzung von hunterandhuntress-Angeboten und hunterandhuntress-Schnittstellen entstehen können (z.B. Download von Inhalten, Öffnen von elektronischer Post, ms.w.). Ebenso verzichtet der Teilnehmer auf alle Ansprüche, die durch die temporäre elektronische Nicht-Erreichbarkeit des Angebots entstehen können. Persönliche Kundendaten, sowie die Dokumentation des Ausbildungsverlaufs dürfen von hunterandhuntress elektronisch, auch über die Ausbildung hinaus, gespeichert werden.
  14. Ausgehändigte Unterlagen, Film- & Tonaufnahmen
    Alle entsprechend gekennzeichneten Unterlagen (z.B. (c) hunterandhuntress oder copyright hunterandhuntress), die dem Teilnehmer im Laufe der Ausbildung zur Verfügung gestellt werden, sind durch das Urheberrecht geschützt. Diese Unterlagen dürfen nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen dieser Ausbildung benutzt werden. Sie dürfen weder weitergegeben, noch kopiert oder im Internet (z.B. Webseiten) verwendet werden. Jede Nutzung dieser Unterlagen, die im Zusammenhang mit Unterrichtung oder Vorträgen - gewerblich oder unentgeltlich - steht, bedarf der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung von hunterandhuntress. Dies gilt ebenfalls für die Erstellung von Foto, Film- und Tonaufnahmen während der Ausbildung. Verstöße, etwa das unbemerkte Filmen oder Erstellen von Tonaufnahmen können darüber hinaus straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Ausbildung führen.
  15. Widerrufsrecht
    Informationen zum Widerrufsrecht und dessen Folgen finden Sie auf der Seite Widerrufsrecht.
  16. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.